AGB
1. Geltungsbereich
Für alle Verträge zwischen der Firma Molino, Auf der Alm 9, 77743 Neuried (im Folgenden: „Molino“) und den Mietern, die ihre Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Molino durchführen, gelten die nachfolgenden Bedingungen. AGB des Mieters finden keine Anwendung, sofern Molino diesen nicht ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsschluss
Zur Herbeiführung eines Vertragsabschlusses sendet der Mieter den von ihm gegengezeichnete Vertrag schriftlich per Mail, per Post oder per Fax zurück an das Molino. Ein Vertrag kommt erst mit der Unterschrift des Mieters und der damit bestätigten AGB zustande.
3. Vertragsinhalt
Molino vermietet lediglich die Räumlichkeiten für die Veranstaltung des Mieters mit der im Angebot aufgeführten Ausstattung. Für eventuell stattfindende Darbietungen (beispielsweise, jedoch nicht abschließend: DJ, Alleinunterhalter, Künstler) und deren korrekte Durchführung (beispielsweise, jedoch nicht abschließend: Anmeldung bei der GEMA, KSK) ist das Molino nicht verantwortlich, sondern lediglich der Mieter bzw. der jeweilige Dienstleister. Es obliegt dem Mieter, entsprechende Regelungen selbst oder durch den Dienstleister zu treffen. Gleiches gilt für das Catering, das nicht durch das Molino, sondern von einem externen Cateringunternehmen durchgeführt wird.
4. Zweck der Veranstaltung
In den Räumlichkeiten des Molino ist für Gastgeber nur die Durchführung privater Veranstaltungen (Geschlossene Gesellschaften) erlaubt. Öffentliche Veranstaltungen finden nur durch das Molino statt.
5. Bestätigung der Mangelfreiheit
Das Molino übergibt die angemieteten Veranstaltungsräume mitsamt der angemieteten Ausstattung in ordnungsgemäßem Zustand. Die Mietgegenstände gelten als vom Mieter ordnungsgemäß übernommen, sofern bei Beginn der Mietzeit vom Mieter keine Beanstandungen erhoben werden.
6. Räumlicher Umfang der Nutzung
6.1. Exklusives Veranstaltungsrecht
Der Mieter erhält das alleinige exklusive Nutzungsrecht nur in Verbindung mit der Buchung des Preis-Pakets 3. Eine parallele Veranstaltung wird in diesem Falle nicht stattfinden.
6.2. Möblierung und Ausstattung der Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten werden dem Mieter mit der Möblierung (z.B. Tische, Stühle, Bar, Sessel, Sofas) und Ausstattung (z.B. Tischwäsche, Geschirr, Soundanlage, Beamer, Leinwand) überlassen, die im Angebot ausdrücklich genannt sind.
6.3. Parkplätze
Das Molino verfügt über hauseigene Parkplätze, die von den Mietern und ihren Gästen vorrangig vor anderen Parkmöglichkeiten in der Nachbarschaft zu benutzen sind.
7. Zeitlicher Umfang der Nutzung, Beendigung der Veranstaltung
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, kann die Veranstaltung bis 04.00 Uhr am Morgen des auf die Veranstaltung folgenden Tages dauern. „El Parque 1“ ist bis maximal 22.00 Uhr zugänglich. Das Molino ist berechtigt, eine Veranstaltung ausnahmsweise auch vorher zu beenden, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder eine nicht mit verhältnismäßigen Mitteln auf andere Art und Weise abwendbare Gefahr für Leib und Leben des Kunden und seiner Gäste besteht.
8. Lärmschutz
Sie dürfen im Molino bis 3 Uhr morgens den Musiksaal beschallen. Danach müssen Sie die Lautheit um 50% reduzieren. Im Raum „El Zulo“ werden ab 22.00 Uhr die Fenster Richtung „El Paque 1“ geschlossen.
9. Umgang mit der Mietsache, Haftung des Mieters für Schäden an der Mietsache
Der Mieter verpflichtet sich, pfleglich mit den gemieteten Räumlichkeiten und den darin befindlichen Sachen umzugehen und auch seine Gäste entsprechend zu instruieren. Für eventuelle Schäden an den Mietsachen, die vom Mieter oder seinen Gästen verursacht werden, haftet der Mieter. Dies betrifft auch Geschirr & Gläser, die dem Mieter bei Schäden zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt werden.
Wichtiger Zusatz: Bei entstandenen Schäden werden wir nicht mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen, noch Entscheidungen oder Zahlungen Ihrer Versicherung abwarten. Sie sind der haftbare Mieter und Ihnen werden die Schäden in Rechnung gestellt. Zahlungen von dritten Personen oder anderen Institutionen werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Alle Schäden, bzw. Reparaturrechnungen werden dem Gastgeber (Mieter) in Rechnung gestellt und müssen innerhalb 8 Tagen beglichen werden.
10. Sicherheitsregelungen
10.1. Zufahrtswege
Notausgänge und Fluchtwege sind gekennzeichnet. Sie müssen zu jeder Zeit unbedingt freigehalten werden.
10.2. Teiche im Garten
Im Außenbereich des Molino befinden sich Teiche. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Veranstaltung anwesende Kinder stets beaufsichtigt werden, so dass sie nicht in die Teiche fallen können. Die Verantwortlichkeit liegt allein beim Mieter bzw. Gastgeber der Molino-Eventlocation. Das Betreten der Teich-Gewässer oder das Versenken von Gegenständen ist unzulässig. Fische dürfen nicht gefüttert werden.
10.3. Sonstiger Brandschutz
Im Außenbereich ist der Einsatz von offenem Feuer untersagt. Kerzen im Innenbereich müssen stets beaufsichtigt werden.
11. Feuerwerk | Richtlinie
Seit der Saison 2016 werden generell keine Feuerwerks-Zündungen mehr genehmigt. Aufgrund der vielen Hochzeiten & Events haben wir uns mit der Gemeinde geeinigt, davon Abstand zu nehmen. Die Lautstärke-Entwicklung ist für Ichenheim und deren Umgebung zu hoch und beeinträchtigt ein harmonisches Miteinander. Wir bitten um Verständnis.
12. Weisungen des Personals
Den Weisungen der Mitarbeiter des Molino & den jeweiligen Catering-Teams ist Folge zu leisten.
13. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und den Räumlichkeiten/Einrichtungsgegenständen, die durch ihn oder seine Gäste vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.
14. Haftung des Molino
Das Molino haftet lediglich für Schäden auf Grund von mangelhafter Beschaffenheit der vermieteten Räumlichkeiten und/oder der vermieteten Ausstattung oder auf Grund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertraglich übernommenen Verpflichtungen.
15. Rücktritt
15.1. Rücktritt durch das Molino
Das Molino ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Veranstaltungszweck von dem im Angebot genannten abweicht.
b) wenn Tatsachen vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch die Veranstaltung befürchten lassen. Der Mieter ist in diesem Falle zum Ersatz eventueller Schäden verpflichtet.
15.2. Rücktritt durch den Mieter
Sofern der Mieter nach Zustandekommen des Vertrages von diesem wieder zurücktritt, ist die im Angebot getroffene Vereinbarung hinsichtlich der Stornierung maßgeblich. Diese Rücktrittserklärung ist schriflich per Post zu tätigen - per Einschreiben Rückschein. Folgendes Ausfallhonorar wird dem ursprünglichen Mieter in Rechnung gestellt:
Rücktritt 220 Tage vor Ihrer Feier | 40% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 200 Tage vor Ihrer Feier | 45% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 180 Tage vor Ihrer Feier | 50% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 160 Tage vor Ihrer Feier | 55% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 120 Tage vor Ihrer Feier | 60% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 90 Tage vor Ihrer Feier | 70% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 60 Tage vor Ihrer Feier | 75% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 30 Tage vor Ihrer Feier | 80% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 15 Tage vor Ihrer Feier | 85% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Rücktritt 7 Tage vor Ihrer Feier | 90% des Angebots sind an Molino zu entrichten
Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss ist ein Aufwandsbetrag in Höhe von 100 Euro netto zu entrichten.
16. Datenschutzklausel
Personenbezogene Daten, die der Mieter an das Molino übermittelt, werden ausschließlich zur Abwicklung der Vertragsbeziehung gespeichert und verwendet. Soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist, erfolgt auch eine Weiterleitung beteiligter Kooperationspartner (Catering-Unternehmen).
17. Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen der Schriftform per E-Mail oder Post.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich bei dem Mieter um eine juristische Person oder einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Offenburg vereinbart.
19. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unabhängig davon wirksam.